Angebot Webdesign Muster
Häufige Fragen zum Webdesign-Angebot
Was gehört in ein Webdesign-Angebot?
In ein vollständiges Webdesign-Angebot gehören sieben Bausteine: Zielsetzung, Lösung und Leistungsumfang, Termin- und Meilensteinplanung, Preis und Zahlungstermine, weitere Konditionen, Angaben zu Deinem Unternehmen sowie die nächsten Schritte. Zusätzlich sollten Ausschlüsse, ein Auffangpreis, Nutzungsrechte und ein Verweis auf Deine AGB enthalten sein.
Wie schreibe ich als Webdesigner oder Agentur ein gutes Angebot?
Beschreibe Deine Leistungen möglichst konkret, statt den Erfolg zu versprechen. Je genauer der Leistungsumfang, desto leichter wehrst Du unberechtigte Mehrarbeitsforderungen ab. Vermeide offene Aufzählungen mit „wie“ oder „insbesondere“, grenze Deine Leistung durch Ausschlüsse ab und nenne einen Stundensatz als Auffangpreis für alles, was nicht im Angebot steht.
Gibt es eine Vorlage oder ein Muster für ein Webdesign-Angebot?
Ja. Die 7-Punkte-Struktur weiter oben lässt sich direkt als Vorlage übernehmen. Die Do- und Don’t-Beispiele im Beitrag zeigen die richtige Formulierung jeder Position. Ein vollständiges Vertragsmuster erhältst Du über den Webdesign-Agenturvertrag.
Wie beschreibe ich die Vergütung im Webdesign-Angebot?
Die Erstellung einer Website ist fast immer ein Werkvertrag – ein reiner Stundensatz macht daraus keinen Dienstvertrag. Rechnest Du nach Time & Material ab, ist die genaue Leistungsbeschreibung weniger kritisch. Bei Einheits- oder Pauschalpreisen gewinnt die detaillierte Leistungsbeschreibung an Bedeutung, weil Du den definierten Erfolg für den genannten Preis schuldest.
Warum sollte ich keine festen Fertigstellungstermine ins Angebot schreiben?
Nach § 286 Abs. 2 BGB kannst Du durch die Angabe fester Daten oder berechenbarer Zeiträume ohne Mahnung in Verzug geraten und Schadensersatz schulden. Formuliere Termine deshalb aufwandsabhängig, etwa „Fertigstellung 2–3 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Informationen und Beistellungen des Kunden“.
Hafte ich als Webdesigner für die rechtlichen Inhalte der Website?
Ja. So wie ein Handwerker DIN-konform arbeiten muss, darf Dein Kunde erwarten, dass die rechtlichen Inhalte seiner Website – etwa Impressum und Datenschutzerklärung – korrekt sind. Andernfalls haftest Du. Mehr dazu im Beitrag Haftung im Agenturvertrag.
Reicht das Angebot oder brauche ich zusätzlich einen Webdesignvertrag?
Das Angebot beschreibt Leistung und Preis, ersetzt aber keinen rechtssicheren Vertrag. Haftungsbegrenzung, Mitwirkungspflichten des Kunden, Nutzungsrechte und Lizenzgrenzen gehören in Deine AGB beziehungsweise den Vertrag. Details im Blogbeitrag zum Webdesignvertrag.
Was sind Beistellungen und Lizenzgrenzen im Webdesign-Angebot?
Beistellungen sind Leistungen Dritter, die der Kunde vorab beschaffen muss – etwa Themes, Plugins oder Konten. Bei Agenturlizenzen musst Du die Grenzen klar benennen: zu welchen Konditionen und für welchen Zeitraum der Kunde die Leistung erhält und dass er sie nach Vertragsende selbst bestellen muss. Fehlt das, kann der Kunde eine unbegrenzte Nutzung annehmen.